Allgemeine Geschäftsbedingungen

Job-HR
1. Allgemeines / Geltungsbereich

Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Sollte mit dem Auftraggeber nichts Besonderes schriftlich vereinbart worden sein, so gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und JOB – HR ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und JOB HR, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Widersprüchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, diese werden durch JOB HR ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

Der Leistungsumfang wird für den konkreten Auftrag in einem schriftlichen Angebot bzw. Auftragsbestätigung definiert. Der Auftraggeber hat das Recht auf sämtliche im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung fixierten Beratungsleistungen und darüber hinaus die Möglichkeit, einen laufenden Auftrag aufzurüsten. Die Kosten bzw. das Honorar richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wird. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt grundsätzlich ein Monat.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben und stellt dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung.

4. Berichterstattung

JOB HR verpflichtet sich, über die Arbeit sowie deren MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. Die eingesetzten Berater sind bei der Durchführung der Beratungsleistung von Weisungen des Auftraggebers frei. Die Erbringung der Beratungsleistung ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

5. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an geschaffenen Werken (insb. Angebote, Berichte, Analysen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei JOB HR. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung von JOB HR zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von JOB HR, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt JOB HR zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6. Gewährleistung

JOB HR ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7. Haftung

JOB HR haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens
(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Sofern das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbracht wird und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, werden diese Ansprüche seitens JOB HR an den Auftraggeber abgegeben. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Geheimhaltung & Datenschutz

JOB HR verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art,
Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhalten.

JOB HR ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden.
Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9. Honorar

Die Honorargestaltung und Art der Verrechnung wird jeweils kundenspezifisch im schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert. Anfallende Reisekosten der Personalberater sowie sonstige Auslagen (Bewirtungskosten etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die von JOB HR ausgestellten Rechnungen sind prompt nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt auf dem von JOB HR bekannt gegebenen Konto gutgebucht ist. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle werden sofort fällige Verzugszinsen in der Höhe von 8% per anno für die gesamte Verzugsdauer verrechnet

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Beratungsleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch JOB HR, so behält JOB HR den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30% des Honorars für jene Leistungen, die JOB HR bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschal vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist JOB HR von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10. Elektronische Rechnungslegung

JOB HR ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden.

11. Dauer des Vertrages

Grundsätzlich endet der Vertrag mit der in der jeweiligen Kundenvereinbarung beschriebenen Zeit bzw. Abschluss eines Projekts. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von JOB HR weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet.
12. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von JOB HR Für Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht in Wels/Österreich zuständig.

Hier können die AGBs als PDF-Dokument heruntergeladen werden.